Endlich kommt Bewegung in den gestörten Grundstückskauf. Leider mussten erst Anwälte den Anspruch der verkaufenden Partei eingrenzen. Unsere vorgerichtlichen Kosten hat dabei der Rechtschutzversicherer ARAG übernommen. Die Änderungsvereinbarung über den Ankauf von nunmehr zwei statt drei Flurstücken zu einem reduzierten Preis wurde formlos vom Anwalt der Notarin mitgeteilt, welche den beteiligten Parteien lediglich eine Kopie …
Monatsarchiv: Juli 2011
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