Von diesem Zeitpunkt an meldete sich nur noch die Rechtsanwaltssozietät F. und W., Berlin, bedrohte uns, sowie die Notarin und bemühte mit seltsam begründeten Anträgen das Amtsgericht und das Landgericht.
Der Vater der Verkäuferin beharrte weiterhin auf dem vollen Kaufbetrag für die angebotenen drei Flurstücke im Kaufvertrage, obgleich er nach dem städtischen Vorkauf nur noch über zwei Flurstücke verfügen und liefern konnte.
Die offizielle Verkäuferin war von nun an nicht mehr erreichbar und meine Schreiben beantworteten die Anwaltstruppe.
Diese fuhr die abwegigsten Argumente auf und scheute sich nicht, sich an die Notarskammer zu wenden. Sicherlich der Versuch uns und die Notarin einzuschüchtern.
Es wurde von ihr verlangt, dass sie unabhängig von den vertraglich fixierten Zahlungs- und Lieferbedingungen, den gesamten Kaufpreis fällig stellt und wir somit bei Nichtzahlung in Verzug geraten wären.
Wir haben es nun vorgezogen mit Billigung unseres Rechtsschutzes ebenfalls einen Anwalt einzuschalten.
Leider muss ICH nun auf lange Sicht weiter in den Keller, um in den dort „geparkten Umzugskartons“ nach benötigten aber wegen Platzmangel nicht ausgepackten Dingen zu suchen.
Angela
Letzte Kommentare