Die Notarin sendet uns die Kopie eines Schreibens der Stadt Berlin an die Verkäuferin, mit der Maßgabe, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht beim Eigentümerwechsel ausüben möchte.
Begründet wird dies erstaunlicherweise mit dem notwendigen Ausbau einer entfernteren Kreuzung.
Der Straßenteil, eins der drei Flurstücke, wird der verkaufenden Eigentümerin quasi genommen und sie wird mit 5,11 €/ pro m² dafür entschädigt.
Von uns wurde ein Kaufpreis für jeden m² von rund 180,- € verlangt!
Harald
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