Endlich mal etwas erfreuliches. Die Abteilung Umwelt, Grün u. Immobilienwirtschaft, Fachbereich Naturschutz übermittelt uns gem. § 66 Bundesnaturschutzgesetz das Negativzeugnis für unser zukünftiges Grundstück.
Das soll heißen, dass sie auf ein Vorkaufsrecht verzichten. Und das Ganze ist sogar gebührenfrei.
Ist es vielleicht für Berliner Vögel, Kleintiere und Wildschweine am Wasser zu gefährlich oder ist es dem B.U.N.D nicht schön genug gelegen? – welch Glück für uns!
Angela
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