Nachdem wir Grundstückgrenzen und Wohnwünsche in Übereinstimmung gebracht haben, sind wir noch vor dem Notartermin zu diversen Ämtern gefahren, um später keine Enttäuschung zu erleben. Wir waren zuerst im Stadtplanungsamt und haben eine Kurzvorstellung unseres Bauvorhabens vorgestellt. Da wir mangels B-Plan nach § 34 BauGB bauen, haben wir erfreulicherweise kaum einschränkende Hinweise erhalten. Im gleichen …
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