Zwischen Bauantrag und Besuch bei der Naturschutzbehörde. Grünflächenamt etc. haben wir gute drei Wochen vergehen lassen. Unser Bauantrag lag somit bei Herrn BLÖCKER bereits vor und so konnten wir über die Ersatzpflanzungen wegen der Fällgenehmigung für zwei Schwarzerlen mit ca. 260 cm Umfang diskutieren. Wir hatten einen jüngst herabgestürzten oberschenkeldicken Ast und drei Meter lang …
Schlagwort-Archiv: Fällgenehmigung
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