Die Rechnung der Maklerin in Höhe von rund 2.100,00 € ist eingetroffen. Sie beträgt nur etwa ein Fünftel bis ein Sechstel der üblichen Courtage. Das ist ein Ergebnis von Verhandlungen, die wir im Vorfelde geführt haben. Üblich ist im Norden der Republik eine Courtage in Höhe von 7,14% vom Kaufpreis inkl. MWST, welche allein der …
Schlagwort-Archiv: Makler- und Bauträgerverordnung
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