Telefonisch haben wir uns umgehend und ich meine auch vernünftig mit der Verkäuferin geeinigt: Der Kaufpreisanteil, der auf die von ihr jetz nicht mehr lieferbaren m² entfällt und somit ihren Verlustschmerz darstellt, soll zwischen uns aufgeteilt werden und die Notarin eine Vertragskorrektur durchführen. Dazu bedarf es nur eines formlosen Schreibens der beteiligten an die Notarin über diese Änderung.
Harald
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